Der erste Führerschein wird für 2 Jahre auf Probe erteilt. Durch Fehlverhalten im Straßenverkehr kann sich die Probezeit auf 4 Jahre verlängern. Fahranfänger erhalten mit Ihrem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis diese nur auf Probe (außer in den Klassen L, AM und T). Das bedeutet, dass der Führerschein voll gültig ist, aber nach bestimmten Verkehrsverstößen an einem ASF-Kurs teilgenommen werden muss. Nach der Teilnahme wird bei einer erneuten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit oder beim Vorliegen von Bedenken, ob eine Eignung noch gegeben ist, eine individuelle verkehrspsychologische Beratung empfohlen (MPU-Gutachten). Auch kann eine erneute Fahrprüfung angeordnet werden. Das Aufbauseminar ASF (früher Führerschein auf Probe-FaP) wird bei Verstößen während der Probezeit angeordnet. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin beim Amt keine gültige Teilnahmebescheinigung vorlegt, bekommt den Führerschein solange eingezogen, bis er diese nachreicht.
Ein Kurs besteht aus 4 Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe von 30 Minuten.
Aufbauseminare müssen mit mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt werden. Deshalb können Kurse erst stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Also deshalb dringend nach dem Erhalt des Bescheids zur Teilnahme am Kurs in unserer Fahrschule in Hannover mit Seminarerlaubnis anmelden um die von der Behörde festgesetzte Frist nicht zu überschreiten - ansonsten droht Führerscheinentzug.
Kosten eines Aufbauseminars: Gruppenseminare kosten 280 Euro/Person
Einzelseminare
Einzelseminare sind mit behördlicher Genehmigung möglich. Einzelseminare kosten 350 Euro/Person.
FES – Fahreignungsseminare
Wer Punkte gesammelt hat und einem Führerscheinentzug aufgrund zu vieler Punkte in Flensburg vorbeugen will, sollte rechtzeitig Punkte mit einem Fahreignungsseminare abbauen. Der Punkteabbau ist freiwillig und nach dem neuen Fahreignungsbewertungssystem, welches zum 01.05.2014 in Kraft getreten ist, gelten neben dem neuen Punktesystem auch neue Regeln zum Punkteabbau.
Fahreignungsseminare: Durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden - allerdings nur innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind:
einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und
einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Seminarleiter für Verkehrspädagogik durchgeführt.
Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.
Kosten für das Seminar: Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme kostet 290 €/ Person.
Verkehrspsychologische
Teilmaßnahme
Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden mit Hilfe besonders geschulter Verkehrspsychologen individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt.
Die Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.
Für den Punkteabbau solltest Du Dich frühzeitig für ein Fahreignungsseminar bei uns in der Fahrschule anmelden. Für eine verkehrspsychologische Maßnahme vermitteln wir Dir gerne einen Verkehrspsychologen in unserer Nähe.
Fahrverhaltensbegutachtungsfahrt
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde hat eine Fahrverhaltensbegutachtung angeordnet? Unsere Fahrschule arbeitet mit verschiedenen psychologischen Beratungsstellen zusammen und kann dich auf diese spezielle Fahrt vorbereiten und bei der Fahrverhaltensbegutachtung begleiten.