Die Fahrschule Centrum Hannover bringt
Dich mit einer Top-Ausbildung
zum Führerschein!
Die Fahrschule Centrum Hannover bringt Dich mit einer Top-Ausbildung zum Führerschein!
PKW-Klassen
Kraftfahrzeuge – nicht eingeschlossen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – bei einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg, die zur Beförderung von bis zu acht Personen, außgenommen dem Fahrzeugführer, ausgelegt & gebaut sind (auch mit Anhänger bei einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Mindestalter: 17 Jahre
Einschluss der Klassen AM und M
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Vorbesitz: Klasse B
In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede zum Führerscheinerwerb der Klasse B ohne Schlüsselzahl 197.
Die praktische Grundausbildung findet zum Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt.
Zusätzlich wird die Bedienung eines Schaltfahrzeugs geschult und der Nachweis dieser erworbenen Kompetenz mit einer mindestens 15 minütigen Testfahrt erbracht. Die Testfahrt setzt mindestens 10 absolvierte Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug voraus und muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgen.
Hierbei wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass das Schaltfahrzeug durch den Fahrschüler sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedient werden kann. Nach erfolgreicher Testfahrt wird eine entsprechende Bescheinigung ausgehändigt.
Die Vorbereitung auf die fahrpraktische Prüfung zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B 197, die Feststellung der Prüfungsreife, als auch die fahrpraktische Prüfung selbst finden auf einem Automatikfahrzeug statt.
Voraussetzung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz Klasse B seit mindestens 5 Jahren
spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b FeV
Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1:
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten.
Theoretischer Schulungsstoff: Die theoretische Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten.
Praktischer Schulungsstoff: Die praktische Schulung beträgt mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten.
Abschluss der Schulung: Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeiten und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 6 der FeV über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.
Der Grundpreis für 9 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten beträgt 659 €.
Die in der Verordnung vorgegebenen fünf Doppelstunden sind eine Mindestzahl!
Ist nach deren Durchführung die Schulung nicht abgeschlossen, müssen weitere Übungsfahrten erfolgen.
Sollte der Kunde jedoch weitere Übungsfahrten verweigern, darf der Fahrlehrer die Bescheinigung nicht ausstellen.
Für eventuell weitere anfallende Übungsfahrten tritt die Preistabelle in Kraft (Doppelstunde à 80 Minuten zu 100 €).
Motorrad-Klassen
• Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
• dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 24 Jahre
Einschluss der Klassen A1, A2 und AM
• Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A unbeschränkt.
• Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
• dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.