Der Weg zum Erhalt des Führerscheins nach eingetragener Behinderung
Mit Handicap mobil bleiben!
Die zuständige Behörde prüft, ob durch die eingetragene Behinderung Ihre Eignung zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges weiterhin gegeben ist oder durch welche zusätzlichen technischen Hilfsmittel die Eignung erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann.
Die zuständige Behörde kann je nach Art und Ausmaß der eingetragenen Behinderung folgende Gutachten von Ihnen verlangen:
- ärztliches Gutachten
- medizinisch-psychologisches Gutachten
- technisches Gutachten
- Fahrprobe
Unsere Fahrschulausbildung findet in einem VW Golf Automatik statt, der mit den für Sie passenden Umbauten und Fahrhilfen ausgestattet ist.
Die Fahrschule Hannover Centrum bietet folgende Fahrhilfen/Umbauten an:
Pedalabdeckung für Gas- und Bremspedal (Bild folgt)